Sitzungssaal 104
Veröffentlicht am 06.11.2021 / 04:30
Der Bundesgerichtshof hat entschieden. Der "Fall Wolbergs" geht in eine dritte Runde. Die Rechtmäßigkeit von Hunderttausenden Euro an Wahlkampfspenden vor seinem Amtsantritt 2014 muss vor Gericht nahezu vollständig neu aufgerollt werden. Allerdings haben jetzt Münchner Richter das Wort. So wollen es Deutschlands oberste Richter. Das frühere Regensburger Stadtoberhaupt Joachim Wolbergs ist zudem nun rechtskräftig wegen Bestechlichkeit verurteilt. Aber: Eine Grundsatzentscheidung zu Wahlkampfspenden jedoch traf der BGH nicht. Wir sprechen darüber - mit dem Regensburger Strafrechtsprofessor Henning Ernst Müller.
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